AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Johnny Be Good GmbH
(Dienstleistungen)

  • Allgemeines

1.1. Johnny Be Good GmbH hält ausdrücklich fest, dass der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff „Kunde“ sowohl für Kundinnen als auch Kunden gelten. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen werden.

1.2. Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und Johnny Be Good GmbH (nachfolgend kurz „Johnny Be Good GmbH“ genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Johnny Be Good GmbH“; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Johnny Be Good GmbH schriftlich ausdrücklich anerkannt werden.

1.3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Johnny Be Good GmbH“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. Der Kunde verpflichtet sich, Johnny Be Good GmbH rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen fristgerecht und kostenlos zu liefern.

1.6. Der Kunde ist verpflichtet, von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen (Vorlagen, Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen) auf bestehende Urheber-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Johnny Be Good GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Johnny Be Good GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält der Kunde Johnny Be Good GmbH schad- und klaglos, d.h. er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

  • Vertragsabschluss

2.1. Das jeweilige Angebot der Johnny Be Good GmbH ist Grundlage jeder Geschäftsbeziehung, in dem alle vereinbarten Leistungen (= Leistungsumfang) und Vergütung festgehalten werden.

2.2. Sofern in den jeweiligen Angeboten der Johnny Be Good GmbH nicht ausdrücklich eine Bindungswirkung normiert wird, sind diese stets freibleibend. Der Kunde ist, sofern er keine andere Bindungsfrist zum Ausdruck bringt, an seinen Auftrag (sein Angebot) zwei Wochen ab Zugang bei Johnny Be Good GmbH gebunden.

2.3. Aufträge (Angebote) des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Johnny Be Good GmbH als angenommen, sofern Johnny Be Good GmbH nicht stillschweigend – etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

2.4. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von Johnny Be Good GmbH.

  • Ansprechpartner

3.1. Ansprechpartner der Johnny Be Good GmbH für das Projekt bzw. die Projekte werden stets von
Johnny Be Good GmbH definiert.

3.2. So gibt es jeweils einen Ansprechpartner für finanzielle und für inhaltliche Themen.

3.3. Diese Ansprechpartner gehen aus dem jeweiligen Angebot hervor; nur von diesen Personen gemachte Aussagen oder Bestätigungen sind für Johnny Be Good GmbH bindend.

  • Leistung und Honorar

4.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird der Honoraranspruch der Johnny Be Good GmbH für jede einzelne Leistung mit Erbringung fällig. Johnny Be Good GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse gemäß Punkt 5. dieser AGB zu verlangen.

4.2. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages, so gebührt Johnny Be Good GmbH das gesamte vereinbarte Entgelt, wenn diese zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Auftraggebers liegen, daran gehindert worden ist; Johnny Be Good GmbH muss sich in einem solchen Fall auch nicht anrechnen lassen, was sich diese infolge Unterbleibens der Arbeit erspart, durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

4.2. Der Kunde wird Johnny Be Good GmbH zeitgemäß mit sämtlichen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Johnny Be Good GmbH von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, selbst wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

4.3. Der Kunde trägt jeden Aufwand, der dadurch entsteht, dass infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben, Arbeiten von Johnny Be Good GmbH abgeändert, ergänzt, verzögert oder wiederholt werden müssen.

4.4. Wird bei Agenturverträgen ein Fremdauftrag über Johnny Be Good GmbH abgewickelt, so erhält Johnny Be Good GmbH für die Projektkoordination ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats (= Fremdauftragsgebühr).

4.5. Alle Leistungen der Johnny Be Good GmbH, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, müssen vom Kunden gesondert entlohnt werden. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs. Alle der Johnny Be Good GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (insbesondere für Botendienste, Taxi, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

4.6. Gesondert verrechnet werden jedenfalls: Materialien, Reinzeichnungen und Retuschen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Organisations- und Beschaffungskosten, Rechteeinräumungen (z.B. Urheber- und Leistungsrechte) sowie technische Kosten wie Lithoarbeiten (z.B. Scans und Proofs), Fotos, Werkzeugkosten, Fracht und Versandkosten, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Marktforschung usw.), Herstellung von Werbemitteln udgl. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt nach Aufwand.

4.7. Werden von Johnny Be Good GmbH im Rahmen der Projektabwicklung Fremdangebote eingeholt, wird jedoch der Produktionsauftrag in der Folge vom Kunden nicht oder anderweitig vergeben, so verrechnet Johnny Be Good GmbH die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen (Zeit und Kostenaufwand) pauschal mit € 250,–.

4.8. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt Johnny Be Good GmbH gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Johnny Be Good GmbH tritt immer lediglich als Vermittler auf. Die Produktion wird von Johnny Be Good GmbH nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Johnny Be Good GmbH ermächtigt, erforderliche Entscheidungen autonom zu treffen und Weisungen zu erteilen.

4.9. Bei Druckerzeugnissen ist eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von 10% vorbehalten, ohne dass daraus wechselseitig Ansprüche irgendwelcher Art abgeleitet werden können. Darüber hinaus gehende Abweichungen können von beiden Vertragspartnern geltend gemacht werden, wobei auch diesfalls die vereinbarte Toleranz von 10% stets unberücksichtigt bleibt.

4.10. Kostenvoranschläge im Rahmen von Angeboten der Johnny Be Good GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Abweichungen von +/- 20% der tatsächlichen Kosten gegenüber den ursprünglich veranschlagten, gelten als genehmigt. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Johnny Be Good GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird Johnny Be Good GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4.11. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Kunden angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist Johnny Be Good GmbH über Verlangen prompt auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.

4.12. Jede angefangene Stunde wird voll verrechnet.

  • Zahlungsmodalitäten

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsmodalitäten als vom Kunden akzeptiert:

  • 50% des Auftragsvolumens zahlbar bei Auftragserteilung
  • Rest des Auftragsvolumens oder des betreffenden Punktes des Angebots fällig bei Lieferung

5.2 Aufträge bis zu € 3.000,– werden zu 100% bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt.

  • Zahlung

6.1. Die Rechnungen von Johnny Be Good GmbH sind prompt und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

6.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

6.3. Bei Zahlungsverzug gelten Mahngebühren zumindest in Höhe von € 25,00 pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Johnny Be Good GmbH. Ebenso gelten Schutzrechte (z.B. Urheber- und Leistungsschutzrechte) an Arbeiten bzw. Leistungen der Johnny Be Good GmbH erst mit vollständiger Bezahlung im vereinbarten Umfang als eingeräumt bzw. übertragen.

6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Johnny Be Good GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Jegliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

6.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Johnny Be Good GmbH sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden bestehender Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen unverzüglich fällig stellen. Darüber hinaus kann Johnny Be Good GmbH zu erbringende eigene Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten, Verzögerungen gehen dabei zu Lasten des Kunden.

  • Rücktritt vom Vertrag

7.1. Johnny Be Good GmbH ist insbesondere dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

7.2. die Ausführung der Leistung, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird,

7.3. der Kunde trotz Setzung einer Nachfrist mit einer Zahlung (z.B. Anzahlung, Teilzahlung) in Verzug ist,

7.4. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Johnny Be Good GmbH weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit vor Leistungserbringung leistet, oder

7.5. falls über das Vermögen des Kunden ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

7.6. Unbeschadet aller Schadenersatzansprüche von Johnny Be Good GmbH hat diese im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat
Johnny Be Good GmbH diesfalls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.

  • Präsentationen

8.1. Für Präsentationen steht Johnny Be Good GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Alle Leistungen der Johnny Be Good GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, verbleiben im Eigentum der Johnny Be Good GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; sämtliche Unterlagen sind über Verlangen unverzüglich an Johnny Be Good GmbH zurückzustellen.

8.2. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in von Johnny Be Good GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Johnny Be Good GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

8.3. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Johnny Be Good GmbH bei sonstigen Schadenersatzpflichten nicht zulässig.

  • Eigentums- und Urheberrecht

9.1. Alle Leistungen der Johnny Be Good GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Grafiken, elektronische Daten, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars samt aller Nebenkosten (Zinsen, Gebühren, Mahnspesen) im Eigentum der Johnny Be Good GmbH und können von Johnny Be Good GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

9.2. Johnny Be Good GmbH behält sich sämtliche Rechte an den verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von Johnny Be Good GmbH stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind über Verlangen sofort an Johnny Be Good GmbH zurückzustellen.

9.3. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Leistungen von Johnny Be Good GmbH verbleiben grundsätzlich bei dieser. Werknutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit Johnny Be Good GmbH als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertrag- oder abtretbare Werknutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten oder klar erkennbaren Verwendungszweck, innerhalb der vereinbarten Grenzen (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume) und jedenfalls beschränkt auf die Dauer des Agenturvertrags; im Zweifel ist der im Auftrag oder im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Kunde immer nur soviel Rechte, wie es dem offen gelegten und für Johnny Be Good GmbH klar erkennbaren Vertragszweck entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Werknutzungsbewilligung nur für eine einmalige Verwertung in Österreich für den Kunden selbst und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Kunden als erteilt.

9.4. Das Recht, die Leistungen von Johnny Be Good GmbH im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck zu verwenden, erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt aller Nebenkosten (Zinsen, Gebühren, Mahnspesen) (Rechtevorbehalt).

9.5. Änderungen von Leistungen der Johnny Be Good GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Johnny Be Good GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.6. Für die Nutzung von Leistungen der Johnny Be Good GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – sofern diese Leistung nicht ohnehin urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung der Johnny Be Good GmbH erforderlich. Dafür steht Johnny Be Good GmbH eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das im Vertrag festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen behält sich Johnny Be Good GmbH sämtliche Ansprüche ausdrücklich vor.

9.7. Für die Nutzung von Leistungen der Johnny Be Good GmbH bzw. von Werbemitteln, für welche Johnny Be Good GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags – sofern diese Leistung nicht ohnehin urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Johnny Be Good GmbH notwendig. Dafür steht Johnny Be Good GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages sind es 75% bzw. 50% der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung an Johnny Be Good GmbH mehr zu zahlen. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen behält sich Johnny Be Good GmbH sämtliche Ansprüche ausdrücklich vor.

9.8. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) oder über den ursprünglichen Umfang hinausgehende Nutzungen (z.B. Auslandsnutzung) sind auch bei urheberrechtlich ungeschützten Leistungen honorarpflichtig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen behält sich Johnny Be Good GmbH sämtliche Ansprüche ausdrücklich vor.

9.9. Ohne Zustimmung der Johnny Be Good GmbH dürfen deren Leistungen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Leistungen, ist unzulässig. Durch die Übertragung der Nutzungsrechte der Johnny Be Good GmbH werden die Nutzungsrechte Dritter (Fotografen, Bildverlage usw.), die nicht Erfüllungsgehilfen der Johnny Be Good GmbH sind, nicht mit übertragen. Diese Nutzungsrechte müssen vom Kunden selbst eingeholt werden, wenn sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots von Johnny Be Good GmbH sind.

9.10. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von Johnny Be Good GmbH im Angebotsstadium oder vor offizieller Auftragserteilung eingereichten Vorschläge zu verwenden oder weiterzugeben. Dies unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Gleiches gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Johnny Be Good GmbH.

9.11. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Vertragsbeendigung noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis (z.B. bei Mediaschaltungen) noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben bei Johnny Be Good GmbH.

9.12. Der Kunde ist verpflichtet, Johnny Be Good GmbH gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

10.1. Johnny Be Good GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

10.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

10.3. Johnny Be Good GmbH wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

  • Kennzeichnung

11.1. Johnny Be Good GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Johnny Be Good GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

11.2. Johnny Be Good GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, insbesondere auf eigenen Werbeträgern und ihrer Website, mit Namen und Firmenlogo des Kunden auf die bestehende Geschäftsbeziehung zu diesem hinzuweisen.

  • Genehmigung

12.1. Alle Leistungen der Johnny Be Good GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen ab Erhalt freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

12.2. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die Wettbewerbsversion und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit (siehe auch Punkt 16. „Haftung“) der von Johnny Be Good GmbH erbrachten Leistungen überprüfen lassen. Johnny Be Good GmbH veranlasst eine rechtliche Prüfung nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

  • Termine

13.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und schriftlich von den definierten Ansprechpersonen zu bestätigen. Johnny Be Good GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.

13.2. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Johnny Be Good GmbH eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit Zugang eines Mahnschreibens an Johnny Be Good GmbH.

13.3. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Johnny Be Good GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Johnny Be Good GmbH – entbinden Johnny Be Good GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

13.4. Eine nachweislich durch grobes Verschulden eingetretene Verzögerung berechtigt den Kunden, pro vollendeter Woche der Verspätung eine Verzugsentschädigung von einem halben Prozent, insgesamt aber von maximal 5 % des Fakturenwertes desjenigen Teiles der

betroffenen Lieferung oder Leistung zu beanspruchen, der infolge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benutzt werden kann, soferne dem Kunden ein nachweislicher Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

  • Gewährleistung und Schadenersatz

14.1. Der Kunde hat allfällige Mängel bei sonstigem Rechtsverlust innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung durch Johnny Be Good GmbH schriftlich geltend zu machen und detailliert zu beschreiben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.

14.2. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Johnny Be Good GmbH zu.

14.3. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Johnny Be Good GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

14.4. Gibt der Kunde Leistungen von Johnny Be Good GmbH nach erfolgter Durchsicht von Probeexemplaren zur Produktion frei, sind Reklamationen für erkennbare Mängel ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Johnny Be Good GmbH haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Gleiches gilt bei Verzicht des Kunden auf Durchsicht und Freigabe.

14.5. Wird eine Leistung aufgrund von bestimmten Vorgaben/Anweisungen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch vom Auftraggeber beigestelltes Material oder unrichtige bzw. ungenaue Anweisungen des Auftraggebers verursacht worden sind.

14.6. Durch Fernsprecher bekannt gegebene Korrekturwünsche sind nur nach gleichlautender schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Gleiches gilt für drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Probedruck und Auflagendruck.

14.7. Johnny Be Good GmbH ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB sowie ähnlichen Bestimmungen in anderen AGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit.

14.8. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB ist ausgeschlossen; das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen.

14.9. Die Haftung von Johnny Be Good GmbH bleibt in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand ihrer Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Johnny Be Good GmbH beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Johnny Be Good GmbH keinerlei Haftung.

  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit

15.1. Johnny Be Good GmbH, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

15.2. Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Johnny Be Good GmbH schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Johnny Be Good GmbH verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Unterlagen vertraulich zu behandeln.

  • Haftung

16.1. Johnny Be Good GmbH haftet lediglich für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

16.2. Johnny Be Good GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten ordentlich und gewissenhaft durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare beachtliche Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Vorschriften auch bei den von Johnny Be Good GmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde wird eine von Johnny Be Good GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von Johnny Be Good GmbH vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen und Johnny Be Good GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

16.3. Jegliche Haftung der Johnny Be Good GmbH für Ansprüche und Forderungen, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Johnny Be Good GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Johnny Be Good GmbH allgemein nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

16.4. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Johnny Be Good GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Johnny Be Good GmbH schad- und klaglos; der Kunde hat Johnny Be Good GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Johnny Be Good GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

  • Anzuwendendes Recht

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Johnny Be Good GmbH ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Johnny Be Good GmbH. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Johnny Be Good GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der
Johnny Be Good GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Johnny Be Good GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.