Abmahnungen durch Rechtsanwalt
Seit einigen Tagen flattern reihenweise Abmahnungen eines selbst ernannten “Datenschutzanwalts” bei Betreibern von privaten oder Unternehmens-Websites in den Postkasten. Darin wird die immer gleiche Klientin angeführt, die durch den Besuch der jeweiligen Website eine Datenschutzverletzung erlitt.
Es wird der Vergleich angeboten – die entsprechende Bezahlung von insgesamt 190€ wird durch den mitgelieferten Zahlschein erleichtert. #kundenservice
Natürlich hinterlässt das erstmal einen falen Geschmack und meist die verdutzte Frage, worum geht es da eigentlich?
Google Fonts und die Übermittlung von Daten
Durch die direkte Einbindung von Google Fonts über den Server von Google, werden IP Adressen von Seitenbesuchern an den US-Konzern übermittelt.
Dabei handelt es sich jedoch auch nur um IP-Adressen und keine weiteren personenbezogenen Daten.
Damit kann man erstmal nicht viel anstellen und wirklicher Schaden ensteht dabei eigentlich auch nicht. Der Anwalt sieht das natürlich anders:
“Der erfolgte Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum an Google, also ein Unternehmen, das bekanntermaßen massenhaft Daten über seine Nutzer sammelt, verursacht meiner Mandantin erhebliches Unwohlsein und nervt sie massiv. Die Datenweitergabe an gerade ein solches Unternehmen stellt für meine Mandantin einen tatsächlichen und spürbaren Nachteil dar”.
Zur Höhe des Schadenersatzanspruches wird das Urteil eines deutschen Gerichts zitiert (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20)
Damit ist es genau genommen leider ein Verstoß gegen europäisches Recht und dem muss somit entgegen gewirkt werden.
Google Fonts, aber richtig
Google Fonts sind allgegenwärtig und aus der Internet-Landschaft nicht mehr wegzudenken. Sie haben den Weg für ein breiteres Schriftbild im Web geebnet und versorgen mittlerweile einen Großteil der Websites.
Die gute Nachricht: es muss auch weiterhin nicht auf Google Fonts verzichtet werden, lediglich die Art der Einbindung muss geändert werden.
Das bedeutet zwar ein bisschen Aufwand, aber weit nicht so viel wie das komplette Design der Website zu ändern.
Rechtskonforme Verwendung von Google Fonts
Der Schlüssel zum Rechtskonformen Einbinden von Google Fonts liegt im lokalen Hosting der Schriften auf dem eigenen Server/Webspace.
Klingt kompliziert, ist aber gar nicht so schlimm.
Über den Google Webfonts Helper auf Heroku kann die entsprechende Schriftart heruntergeladen werden und das dazu passende CSS wird ebenfalls mitgliefert.
Die Schriften werden nun auf den Webspace geladen und das CSS in die Seite eingebunden. Somit kann man die Verlinkung auf den Google Server kappen und alles ist in bester Ordnung.
WordPress und Google Fonts sicher nutzen
Die meisten Themes am Markt nutzen standardmäßig Google Fonts und binden sie über die Schnittstelle zum Google Server ein.
Hier wird es schon ein bisschen kniffliger, aber auch das ist schnell gelöst.
Entweder man nutzt bereits bestehende Plugins aus dem Plugin-Finder oder aber setzt die gleiche Vorgehensweise wie oben beschrieben um.
Hier muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Verbindung zum Google Server und die Einbindung der Schriften darüber, gekappt wird.
Eine genaue Anleitung über einzelne Schritte und wie man die Umstellung über CSS und die functions.php des eigenen Themes umsetzt findet ihr bei webtimiser.de.
Abgemahnt, was nun?
Die Welle der Abmanungen durch besagten Anwalt startet gerade so richtig durch. Tageszeitungen greifen das Thema auf, die WKO beschäftigt sich damit.
Noch hat niemand eine Patentlösung für das Problem, aber wir empfehlen die Seiten der WKO im Blick zu haben und den dort empfohlenen Maßnahmen zu folgen, bevor der mitgeschickte Zahlschein Verwendung findet.
Hier weitere Links zu diesem Thema:
WKO
WKO Kontaktanwalt
Hilfe bei der Umstellung?
Sobald uns dieses Thema bekannt wurde, haben wir unsere Kunden informiert und zahlreiche Websites unserer Kunden umgestellt.
Sollte auch dein Unternehmen Google Fonts verwenden und du Hilfe bei der Umstellung benötigen, kontaktiere uns gerne.