Markenanmeldung – Wozu?

Die wichtigsten Schritte sind genommen:
Das Produkt ist toll, der Name passt, Logo und product placement laufen. Was nun? Markenanmeldung kann schnell unübersichtlich und kostspielig werden. Wozu eigentlich? Ein Leitfaden:

 Kennzeichnungsfunktion und Schutzwirkung

 Aus rechtlicher Sicht – bei der man ja immer vom worst case ausgeht – lautet die Empfehlung ganz klar: ja, die Marke unbedingt eintragen!

Die Marke übt eine wesentliche Kennzeichnungsfunktion aus, indem sie Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens individualisiert und von anderen Waren und Dienstleistungen abgrenzt. Sie ist damit ein Signal, das es dem Kunden ermöglicht, sich zu orientieren.

Mit der Markeneintragung ist auch eine umfangreiche Schutzwirkung verbunden. Über das Ausschließlichkeitsrecht kann gegen den Mitbewerber, der nachträglich versucht, eine gleiche oder ähnliche Marke einzutragen oder zu benutzen, rechtlich gut vorgegangen werden. In diesem Fall verleiht das Markenrecht dem Markeninhaber gegen den Mitbewerber ua das Recht auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung.

Der Markeninhaber muss vor Gericht nur mehr nachweisen, der erste Inhaber der Marke gewesen zu sein; wenn ihm dies gelingt, wird es der Gegner sehr schwer haben, die Klage abzuwenden.

Zuletzt kann eine eingetragene Marke – bei entsprechendem Bekanntheitsgrad – ein großer Wertfaktor sein. Sie kann selbstständig verkauft oder per Lizenz an andere übertragen werden.

Markenanmeldung – ein Leitfaden
Mit der Markeneintragung ist auch eine umfangreiche Schutzwirkung verbunden.

Arten von Marken

Marken können Wort-, Bild- oder kombinierte Wort-Bild-Marken eingetragen werden.

Klassisches Beispiel für Wortmarken sind etwa „Lego“, „Mercedes Benz“ oder „Nichts ist unmöglich – Toyota“. Bildmarken sind etwa die „Shell“-Muschel oder der Mercedesstern. Kombinierte Wort-Bild-Marken sind etwa der „Red Bull“-Schriftzug oder das „Bayer“-Kreuz.

Ein Logo mit Schriftzug ist also ein typischer Fall einer Wort-Bild-Marke.

Hawk Nutrition - Wortbildmarke
Die Wortbildmarke “Hawk Nutrition” von Johnny Be Good, Markenanmeldung durch KOMWID Rechtsanwälte

 

Nationale Marke oder Gemeinschaftsmarke

 Es gibt zwei naheliegende Möglichkeiten einer Markenanmeldung: Entweder rein auf Österreich beschränkt (nationale Marke) oder in der gesamten EU (Gemeinschaftsmarke).

Die Entscheidung, welche Marke für das jeweilige Produkt sinnvoll ist, lässt sich am besten nach einer Produktanalyse treffen. Soll das Produkt in der EU verkauft werden oder ist der Markt rein auf Österreich beschränkt?

Mit der Wahl der Marke verbunden sind unterschiedliche Kosten und eine unterschiedliche Reichweite des Schutzes.

Verfahren der Markeneintragung

Für die Markeneintragung zuständig sind das Patentamt in Wien (nationale Marke) oder das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante, Spanien (Gemeinschaftsmarke).

In beiden Varianten ist ein Antrag zu stellen, in welchem die sogenannten Waren- und/oder Dienstleistungskategorien anzugeben sind, für die der Markenschutz beantragt wird. Je mehr dieser Kategorien gewählt werden, desto weiter ist die Marke geschützt. Dafür steigt mit jeder gewählten Kategorie die Gebühr der Markenanmeldung.

Nach der Einreichung des Antrags auf Eintragung prüfen die Ämter, ob Eintragungshindernisse entgegenstehen, zB die Verwendung von Hoheitszeichen / irreführender Zeichen oder nicht unterscheidungsfähiger Zeichen. Sofern keine Hindernisse bestehen und kein Inhaber einer älteren Marke sein Recht geltend macht, wird die Marke eingetragen.

Markenanmeldung - ein Leitfaden

Ok, genug Theorie. Was bedeutet das Ganze in der Praxis?

In der Praxis bedeutet die Markeneintragung, dass der Inhaber vor (besonders dreisten) Mitbewerbern geschützt ist. Er kann sich zB gegen die Verwendung von Marken / Produkten wehren, die mit seiner eigenen Marke verwechselt werden können.

Beispiele für das Vorliegen einer unzulässigen Verwechslungsgefahr nach der österreichischen Rechtsprechung sind etwa

  • Adidas und Adilia für Sportschuhe;
  • Kleiner Frechdachs und Kleiner Feigling für Feigenlikör mit Vodka;
  • „powerfood“ für Energydrinks und „powerfood.at“ für Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform, weil beinahe eine Zeichenidentität besteht;
  • NEWS und sexnews (ein illustriertes Wochenmagazin und eine Pornozeitschrift), weil das Publikum den Titel „sexnews“ als abgeleitetes weiteres Kennzeichen der Verlagsgruppe NEWS und eine Erweiterung der Produktpalette halten könnte;
  • „American Bull“ und „Red Bull“ für Getränke, weil ua der prägende Wortbestandteil „Bull“ den Zusatz „American“ in den Hintergrund drängt.

Wie sich aus den Beispielen zeigt, ist es also wichtig, schon bei der Markenkonzeption auf das mögliche Mitbewerberfeld und bestehende Marken Rücksicht zu nehmen. Die Eintragung der Marke ist absolut sinnvoll, um das eigene Produkt – und auch die Investition in Werbung und PR – zu schützen.

Markenanmeldung mit dem KOMWID Team – Dr. Alexander Kompein und Mag. Christopher Widmann
Das KOMWID Team – Dr. Alexander Kompein und Mag. Christopher Widmann

Wohin gehen zur Markenanmeldung?

Eine frühzeitige rechtliche Begleitung der Markenschaffung kann rechtliche Risiken erkennen und Strategien entwickeln, wie diese vermieden werden können.
In Zusammenarbeit mit Johnny Be Good  stehen wir gerne bereit, dich bei der Planung der Marke und sonstigen Fragen zum geistigen Eigentum zu beraten und die Marke für dich einzutragen.


Dr. Alexander Kompein – Gastbeitrag zur Markenanmeldung – Johnny Be Good

Gastbeitrag von Dr. Alexander Kompein von unserer Partner-Rechtsanwaltskanzlei KOWMID Rechtsanwälte

Kontaktiere uns für weitere Informationen zum Thema Markenfindung und unseren speziellen Partner-Konditionen bei der Markenanmeldung mit KOMWID.